Neue Regelungen zur Leiharbeit - was ändert sich?
Verfasser: pr-gateway on Friday, 25 November 2016Maximilian Renger im Interview mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Maximilian Renger: Leiharbeit ist in Deutschland weit verbreitet. Ungefähr eine Million Menschen arbeiten in solchen Arbeitsverhältnissen. Was sollten betroffene Arbeitgeber und Arbeitnehmer beachten?
Fachanwalt Alexander Bredereck: Ab dem 1.4.2017 gibt es diverse gesetzliche Änderungen, die die Bedingungen der Leiharbeit in Deutschland verändern werden. Das betrifft zum einen die maximale Entleihdauer, aber auch die Frage gleicher Bezahlungen (equal pay).
Maximilian Renger: Wie lange darf denn künftig maximal entliehen werden?
Fachanwalt Alexander Bredereck: Ein dauerhafter Einsatz von denselben Leiharbeitnehmern in nur einem Betrieb wird künftig unmöglich. Leiharbeitnehmer müssen nach spätestens 18 Monaten den Entleiherbetrieb wechseln oder vom entsprechenden Unternehmen übernommen werden. Beschäftigungszeiten mit Unterbrechungen von maximal drei Monaten werden zusammenaddiert. Das bedeutet umgekehrt, dass die Frist von 18 Monaten immer wieder neu beginnt, wenn zwischenzeitlich eine Unterbrechung der Beschäftigung von mehr als drei Monaten erfolgte.
Maximilian Renger: Das scheint mir Umgehungsmöglichkeiten Tür und Tor zu öffnen?