Erbvertrag und Testament mit Auslandsberührung
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 4 May 2017Grenzüberschreitend den Nachlass regeln: Rechtsanwältin Sonja Reiff von der Kanzlei Selzer Reiff Rechtsanwälte Notar aus Frankfurt zu den Besonderheiten beim Testament oder Erbvertrag mit Auslandsberührung.
Frankfurt, 4. Mai 2017 - Bei der Gestaltungspraxis von Testamenten und Erbverträgen häufen sich die Fälle mit Auslandsberührung. Hier gilt nicht automatisch deutsches Recht. Damit auch tatsächlich der Letzte Wille zur Anwendung kommt, sind einige Besonderheiten zu beachten, wie Rechtsanwältin Sonja Reiff in einem neuen Fachbeitrag zum Erbrecht auf der Website der Kanzlei SELZER REIFF Rechtsanwälte Notar erklärt.
Wenn der Erblasser ausländischer Staatsbürger ist, als Deutscher im Ausland lebt oder wenn sich das zu vererbende Vermögen im Ausland befindet, muss zuerst überprüft werden, nach welchem Recht sich die Erbfolge überhaupt regelt.