Mitglieder des BVBS verabschieden REB-Erweiterung
Verfasser: bloedorn on Thursday, 31 May 2018Die ursprünglich 1979 verabschiedete und 2009 aktualisierte Regelung für die Elektronische Bauabrechnung, REB 23.003 regelt die allgemeine Mengenermittlung im Bauwesen. So ist in dieser die Abrechnung von Baukörpern mit verschiedenen Formeln und der Aufbau der Austauschdatei für die Kommunikation zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber beschrieben. Ausführende Bauunternehmen und deren Auftraggeber nutzen die allgemein anerkannte Regelung intensiv für die Abrechnung von Bauleistungen. Leider weist diese zur eindeutigen Beschreibung der Erläuterung wie zum Beispiel „Wand A“ nur eine Länge von neun Zeichen auf, benötigt werden aber bedeutend mehr Zeichen.
In der Datenart 11, das ist die Austauschdatei der REB 23.003 (Ausgabe 1979 und 2009), ist diese Veränderung nicht durchführbar, da der Datenaufbau dafür nicht geeignet ist. Allerdings kann die moderne XML-Datei GAEB DA XML 3.2 die Datenphase X31 bis zu 14-stellige Ordnungszahlen verarbeiten. Die vom BVBS verwendete Methode setzt allerdings einen eigenen Namensraum voraus. Die Einführung eines eigenen Namensraumes haben die Mitglieder des Arbeitskreises Datenaustausch des Bundesverbandes Bausoftware (BVBS) ausführlich diskutiert und verabschiedet. So werden die im BVBS organisierten Softwarehäuser gemeinsam die Erweiterung unterstützen, um die Abrechnungen besser dokumentieren zu können.