BAG zu Annahmeverzug des Arbeitgebers
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 12 January 2017BAG zu Annahmeverzug des Arbeitgebers
Liegt es im Verschulden des Arbeitnehmers, dass er seine vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung nicht erbringen kann, kann auch sein Anspruch auf Lohnzahlung erlöschen. Das zeigt ein Urteil des BAG.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Arbeitgeber trägt grundsätzlich das Betriebsrisiko. Das bedeutet u.a., dass er seine Mitarbeiter auch dann bezahlen muss, wenn es z.B. aufgrund einer schlechten Auftragslage gar keine Einsatzmöglichkeiten für den Arbeitnehmer gibt. Kann der Arbeitnehmer seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung aber aus eigenem Verschulden nicht erbringen, kann auch der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfallen, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. September 2016 zeigt (Az.: 5 AZR 224/16).