Betriebsrentenstärkungsgesetz: Das ändert sich!
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 1 June 2017ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer zu den Neuerungen in der bAV
Dass die gesetzliche Rente nicht reichen wird, um den Lebensunterhalt im Alter zu decken, ist seit mehr als 30 Jahren bekannt. Viele Menschen sorgen aber immer noch zu wenig zusätzlich vor - zum Teil auch, weil ihnen die Mittel dazu fehlen. Deshalb will die Regierung mehr Beschäftigten vor allem in kleineren Unternehmen und mit geringeren Gehältern eine Betriebsrente ermöglichen. Kürzlich wurden erste Formulierungen zum Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) bekannt. Am heutigen 1. Juni hat der Bundestag das Gesetz als eines der letzten in dieser Legislaturperiode beschlossen. Im Anschluss muss noch der Bundesrat der Neuregelung zustimmen, die dann zum Jahresbeginn 2018 in Kraft treten soll. Wichtige Fragen dazu beantwortet der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.