TÜV Rheinland: Mutterschutzgesetz wird zeitgemäßer
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 13 April 2017
Arbeitsplatzumgestaltung oder -wechsel haben Vorrang vor betrieblichem Beschäftigungsverbot / Gefährdungsbeurteilung für jede Tätigkeit / Erweiterung der Arbeitszeiten
Köln, 13. April 2017. Mutterschutz hat in Deutschland eine lange Tradition. Das Mutterschutzgesetz ermöglicht es schwangeren und stillenden Frauen ihre Berufstätigkeit auszuüben, ohne die eigene Gesundheit oder die des Kindes zu gefährden. Mit der Ende März 2017 im Bundestag beschlossenen Neuregelung sind die Weichen für eine Modernisierung der in weiten Teilen seit 1952 geltenden Regelungen gestellt. "Der Gesetzentwurf nimmt den Arbeitgeber bei der Gestaltung des Arbeitsplatzes stärker in die Pflicht: Bevor ein betriebliches Beschäftigungsverbot ausgesprochen wird, muss der Arbeitgeber alle Maßnahmen ergreifen, die eine Weiterbeschäftigung ermöglichen. Dazu gehören die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen ebenso wie der Wechsel an einen anderen Arbeitsplatz", so Dr. Claudia Groneberg, die als Betriebsärztin bei TÜV Rheinland Unternehmen betreut und berät. Grundlage für die Anpassung des Arbeitsplatzes ist eine Gefährdungsbeurteilung, die die Anforderungen von Schwangeren und stillenden Müttern berücksichtigt. Bei der Erstellung oder Anpassung der Gefährdungsbeurteilungen können der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit, beispielsweise von TÜV Rheinland, den Arbeitgeber unterstützen.