Informationelle Selbstbestimmung: Das unbekannte Grundrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 8 August 2017ARAG Experten über das "Datenschutz-Grundrecht"
Der Vorschlag, ein Datenschutz-Grundrecht in das Grundgesetz (GG) einzufügen, fand bisher nicht die erforderliche Mehrheit beim deutschen Gesetzgeber. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist daher laut Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Datenschutz-Grundrecht, das im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland nicht ausdrücklich erwähnt wird. Es ist vielmehr eine Ausprägung des im Grundgesetz verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Trotzdem ist es das Recht des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Was das im privaten Umfeld auch im Hinblick auf die andauernde Digitalisierung unserer Welt bedeutet, erläutern ARAG Experten.