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Tradelab ist Mitglied beim Bundesverband digitale Wirtschaft e.V

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Tradelab ist Mitglied beim Bundesverband digitale Wirtschaft e.V

Die Programmatic Buying Plattform Tradelab ist ab sofort eingetragenes Mitglied beim Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V., der Interessensvertretung aller Unternehmen aus der digitalen Wirtschaft.

Seit der Implementierung Tradelabs Mitte des Jahres 2017 in Deutschland verkündet das Unternehmen nun die Mitgliedschaft im BVDW. Diese eröffnet zahlreiche Möglichkeiten und bestärkt die Ambitionen der Programmatic Plattform, den deutschen Markt nachhaltig und in Einklang mit den Leitlinien des BVDWs zu erobern.

"Unsere Mitgliedschaft im BVDW ist ein weiterer und wichtiger Schritt, um in Deutschland anzukommen und Fuß zu fassen. Wir würden uns freuen, vom BVDW Netzwerk und Austausch zu profitieren und diesen zu bereichern", erklärt Ekaterina Tyurina, Business Development Director DACH von Tradelab.

Sex zwischen Himmel und Erde

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Sex zwischen Himmel und Erde
Cover

Dieses Buch bietet eine ungewöhnliche Perspektive auf das sexualpolitische Paradigma unserer Zeit. Gesellschaftliche Normen und Leistungsdenken wirken sich selbst auf die intimsten Bereiche unseres Lebens aus. Zahlreiche persönliche Geschichten geben tiefe Einblicke in sexuelles Erleben unter diesen erschwerten Bedingungen UND zeigen Wege aus Druck, Abhängigkeit, Angst und Gewalt.

Im Spannungsbogen zwischen weltanschaulichen Fragen von persönlicher Relevanz, biologisch-wissenschaftlichen sowie soziologischen Grundlagen menschlicher Existenz, hat Sexualtherapeutin Esther Weinz ein aufklärendes Sachbuch geschrieben, das einen scharfen Blick auf die Mechanismen innerer und äußerer Unterdrückung wirft. Gleichzeitig verführt "Sex zwischen Himmel und Erde" als Lesebuch zum Träumen in die vielfältigen Möglichkeiten lustvollen Seins. Hoher Recherchekomfort - 245 Fußnoten, umfangreiche Literaturliste und zahlreiche Internetkontakte - ermutigen zur weiterführenden Beschäftigung mit den angesprochenen Themen.

GGS: Quarterly 03/ 17

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 Quarterly 03/ 17

Heilbronn, 9. November 2017

Was macht gute Arbeit aus? Welche Potenziale, welche Chancen, aber auch welche Herausforderungen gibt es heute und in Zukunft? Die neue Ausgabe des GGS-Magazins Quarterly zur Zukunft der Arbeit möchte diese Fragen beantworten. Das Themenheft gibt Denkanstöße, stellt innovative Beispiele für Mitarbeiterbindung vor und zeigt anhand der Glücksdiagramme von vier Persönlichkeiten, wie wichtig es ist, eine gute Work-Life-Balance zu finden.

Weitere Themen sind unter anderem:
- Interview mit Burnout-Experte Jürgen Loga
- Gamification im Recruiting
- Gesichter der GGS
- Unternehmerische Resilienz

Link zur Online-Ausgabe:
https://www.ggs.de/medien/ggs-quarterly/
https://www.ggs.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/GGS-Quarterly/GGS_Qua...

Smart Building: Lichtsteuerung in der Industriebeleuchtung

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 Lichtsteuerung in der Industriebeleuchtung
"Wir sind heller" ZigBee PRO Building Lichtsteuerung

Die WSH ZigBee PRO Building Lichtsteuerung erfüllt alle Anforderungen an intelligente Beleuchtung in Industrie und Gewerbe

Mit Smart Home und Smart Building erhält die Beleuchtung neue Schlagworte.
Verbindet Smart Home im Wohnbereich Geräte zentral und erleichtert so die Bedienung, definiert Smart Building dies im professionellen Bereich.
In der Industriebeleuchtung gelten andere Regeln und andere Anforderungen an eine Lichtsteuerung wie zum Beispiel im Bereich der Wohngebäudebeleuchtung. Sicherheit, Ausfallsicherheit, Funktionsvielfalt und Flexibilität sind Kriterien, die für die tägliche Arbeit wichtig sind.

Abenteuer Nordseeküste: Auf den Spuren des Klimawandels

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 Auf den Spuren des Klimawandels
Das World Future Lab im Klimahaus Bremerhaven 8° Ost

Schortens, 9. November 2017 - Wer verstehen will wie der Klimawandel, der stetige Anstieg der Meeresspiegel und die extremen Wetterlagen das Leben in Deutschland beeinflussen, der findet keinen besseren Ort zur Schärfung des ökologischen Bewusstseins als die niedersächsische Nordsee. Eine Katastrophe wie die Weihnachtsflut vor 300 Jahren wird es sicherlich nicht wieder geben, doch auch heute fegt der Wind über das Land, und brechen sich die Sturmfluten an gewaltigen Deichen. Drinnen ist es dafür umso gemütlicher, auch in den vielen Museen und Orten entlang der Nordseeküste und auf den sieben Ostfriesischen Inseln, die spannend davon erzählen, wie der Mensch gestern und heute sich diesen Herausforderungen der Natur immer wieder stellt. Die Nordsee GmbH stellt nun eine Auswahl an Reisezielen entlang der niedersächsischen Nordsee vor, die sich beispielhaft den Aspekten von Klimawandel und Küstenschutz widmen.

Westcon lädt zum Networking in Frankfurt und Berlin

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Paderborn, 09. November 2017 - Westcon-Comstor, Value Added Distributor (VAD) führender Security-, Collaboration-, Netzwerk- und Datacenter-Technologien, setzt seine erfolgreiche After-Work-Event-Reihe "meet & discuss" im November 2017 mit zwei exklusiven Dinner-Veranstaltungen in Frankfurt am Main (16. November) und Berlin (23. November) fort. Die kostenlosen Informationsabende bringen den IT-Channel aus der Region mit führenden Security-Herstellern zusammen und stellen so die Weichen für einen engen fachlichen Austausch und eine erfolgreiche persönliche Zusammenarbeit im Alltag.

Schwerpunktthema der aktuellen Events ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO): Dr. Justus Gaden, Rechtsanwalt bei Büsing, Müffelmann & Theye in Berlin wird die Teilnehmer als Gastreferent zum Auftakt des Events umfassend über die im Mai 2018 anstehenden Änderungen im europäischen Datenschutzrecht informieren und ihnen Best Practices für die Umsetzung der Richtlinie präsentieren.

Streit um Glyphosat: ManoMano verzichtet auf Unkrautvernichter

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 ManoMano verzichtet auf Unkrautvernichter
Philippe de Chanville und Christian Raisson, Gründer von ManoMano

Angesichts der Tatsache, dass der zuständige Fachausschuss des Europarates in Brüssel auch heute keine qualifizierte Mehrheit gegen die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat gefunden hat, erklären Philippe de Chanville und Christian Raisson, Gründer des europäischen DIY-Marktplatzes ManoMano:

"In Anbetracht der aktuellen Debatte über die Verwendung und den Verkauf von giftigen Pestiziden, die insbesondere Glyphosat enthalten, das dafür bekannt ist, Umwelt und Menschen zu schaden, hat ManoMano beschlossen, Position zu beziehen. Wir werden solche Produkte nicht mehr über unsere Online-Märkte verkaufen. Wir hoffen, dass unsere Entscheidung dazu beitragen wird, die Verwendung von Produkten, die unserer Gesundheit und unserem Planeten schaden, zu beenden."

"Best-Ager" - die kaufkräftige Zielgruppe im Heimwerker-Onlinemarkt

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Immer mehr Menschen kaufen Waren und Dienstleistungen im Internet. Laut Berechnungen des Statista Digital Market Outlook werden es 2018 allein in Deutschland mehr als 51,4 Millionen sein.

Einen großen Anteil an den zunehmenden Bestellungen per Mausklick, hat die Gruppe der sogenannten "Best Ager". Die 40- bis 65-jährigen Konsumenten verfügen schon heute über die Hälfte der Kaufkraft aller deutschen Haushalte. Tendenz: rasant steigend.

Betriebsbedingte Änderungskündigung: Anforderungen an Arbeitgeber und Tipps für Arbeitnehmer

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 Anforderungen an Arbeitgeber und Tipps für Arbeitnehmer
Fachanwalt Bredereck

Einseitige Änderung der Arbeitsbedingungen mit Änderungskündigung: Die Änderungskündigung ermöglicht dem Arbeitgeber eine einseitige Änderung der Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers. Er spricht dabei eine Kündigung aus, dies aber verbunden mit dem Angebot an den Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis zu veränderten Bedingungen fortzusetzen. Interessant wird das für den Arbeitgeber immer dann, wenn sich der Arbeitnehmer nicht von sich aus auf die gewünschter Änderung durch eine Vereinbarung einlässt und diese auch nicht von seinem Weisungsrecht umfasst ist. Das ist oftmals bei betrieblichen Erfordernissen der Fall. Der Arbeitgeber hat aber bei einer betriebsbedingten Änderungskündigung einige Vorgaben zu berücksichtigen, die das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil nochmal klargestellt hat (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.05.2017 - 2 AZR 606/16).

Überwachung des Arbeitnehmers mit Keyloggern - ist das zulässig?

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Überwachung des Arbeitnehmers mit Keyloggern - ist das zulässig?
Fachanwalt Bredereck

Keylogger zur Überprüfung von Arbeitnehmern

Bei einem Keylogger handelt es sich um eine Software, mit der die Eingaben des Benutzers auf der Tastatur protokolliert und z. B. Screenshots angefertigt werden können. Die so gewonnenen Aufzeichnungen können dann ausgewertet werden. In einem vom Bundesarbeitsgericht zu entscheidenden Fall hatte sich nun die Arbeitgeberin einer solchen Software bedient und den Arbeitnehmern mitgeteilt, dass ihre Systeme mitgeloggt würden.

Kündigung wegen Privatnutzung des Dienstrechners

Aus der Auswertung der so gewonnenen Daten folgerte die Arbeitgeberin im Fall eines Arbeitnehmers, der als Web-Entwickler beschäftigt war, dann eine umfangreiche Privatnutzung des PCs, etwa zur Programmierung eines Computerspiels oder der Abwicklung des E-Mail-Verkehrs seines Vaters. Darauf kündigte sie fristlose, hilfsweise ordentlich das Arbeitsverhältnis. Die dagegen gerichtete Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers war in allen Instanzen erfolgreich, so auch vor dem Bundesarbeitsgericht.

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