Keine Diskriminierung - Kommunale Stelle der Gleichstellungsbeauftragen nur für Frauen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 16 January 2018Keine Diskriminierung - Kommunale Stelle der Gleichstellungsbeauftragen nur für Frauen
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll vor Ungleichbehandlung, z.B. wegen des Geschlechts, schützen. Es kann auch Ausnahmen geben, wie ein Urteil des LAG Schleswig-Holstein zeigt.
Auch im Arbeitsleben soll Diskriminierung ausgeschlossen sein. Schutz soll das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bieten und verhindern, dass Menschen u.a. wegen ihrer Rasse, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder ihres Alters diskriminiert werden. Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie schon bei Stellenausschreibungen auf die richtige Wortwahl achten müssen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Denn wenn Bewerber von vornherein diskriminiert werden, kann ihnen ein Anspruch auf Entschädigung zustehen.