Tattoos bei der Arbeit: welche Vorgaben dürfen Arbeitgeber machen?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 18 January 2018Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Die Berliner Senatsinnenverwaltung hat vor kurzem die Polizeidienstvorschriften dahingehend geändert, dass Polizisten ihre Tattoos nun im Dienst sichtbar zeigen dürfen. Auch im Arbeitsrecht sorgt das Thema Tattoos oder auch Piercings bei der Arbeit immer wieder für Diskussionsstoff. Darf der Arbeitgeber Mitarbeitern verbieten, diese sichtbar zu zeigen?
Tattoos als Privatangelegenheit: Die Anzahl an tätowierten Arbeitnehmern wird immer größer. Grundsätzlich handelt es sich dabei um eine Privatangelegenheit, die Sache des jeweiligen Mitarbeiters ist. Etwas anderes ergibt sich bestimmten Branchen mit erheblichem Kundenkontakt, in denen ein gewisses Erscheinungsbild vorherrschend ist (Flugbegleiter, Bankangestellte, Vertriebler etc.). Hier kann es Arbeitgebern erlaubt sein, Bewerber abzulehnen bzw. Arbeitnehmern Vorgaben zu machen.