Neuregelungen des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) treten zum 01.01.2018 in Kraft
Verfasser: pr-gateway on Monday, 30 October 2017
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde im Rahmen des "Gesetzes zur Neuregelung des Mutterschutzrechts" komplett reformiert und tritt mit dem Großteil der Neuregelungen zum 01.01.2018 in Kraft.
Arbeitgeber müssen jetzt u. a. konsequent für jeden Arbeitsplatz ihre bestehende Gefährdungsbeurteilung für schwangere und stillende Frauen überprüfen oder neu durchführen (lassen). Liegt diese nicht vor, droht ein betriebliches Beschäftigungsverbot.
Des Weiteren schreibt das MuSchG eine Unterrichtungspflicht gegenüber der gesamten Belegschaft sowie weitere Informations- und Meldepflichten vor, für die Arbeitgeber entsprechende Vorlagen benötigen.
Weitere wesentliche Neuerungen sind:
- Der Mutterschutz wird nicht nur für Arbeitnehmerinnen, sondern auch für Schüle-rinnen, Praktikantinnen und Studentinnen gelten.
- Die bisherigen Beschränkungen bzgl. der Arbeitszeit für Schwangere wurden gelockert, um Frauen vor und nach der Entbindung mehr Flexibilität zu ermöglichen.
- Der Mutterschutz bei der Geburt eines behinderten Kindes wird verlängert und der Kündigungsschutz bei Fehlgeburten verbessert.