Kündigung aufgrund von Sachbeschädigung des Arbeitnehmers
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 13 March 2018Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört es auch, die Sorgfalt einzuhalten, die für die Ausführung seiner Tätigkeit erforderlich ist, um Schäden zu vermieden. Man muss sich in diesem Rahmen an die geltenden Sicherheitsvorschriften halten. Tut der Arbeitnehmer das nicht und führt vorsätzlich oder fahrlässig eine Sachbeschädigung herbei, kann dies - unabhängig von der strafrechtlichen Beurteilung - grundsätzlich Grund für eine fristlose Kündigung des Arbeitgebers sein. Ein anschauliches Beispiel dafür liefert das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 19.12.2016 (Az.: 3 Sa 356/16).