Sechs wichtige Verkehrsregeln für Radfahrer
Verfasser: pr-gateway on Friday, 6 April 2018ARAG Experten beantworten die meistgestellten Fragen
Hurra, endlich der erste Sonnenschein! Fahrradtouren haben jetzt Hochkonjunktur. Allerdings gelten auch für Fahrradfahrer die Verkehrsregeln - selbst wenn sich das noch nicht bei allen Verkehrsteilnehmern mit Drahtesel rumgesprochen hat. Für Radfahrer ist das Handy am Ohr zum Beispiel ebenso tabu wie für Autofahrer. Tatsächlich gelten für Radfahrer die gleichen Verkehrsregeln wie für Autofahrer, auch wenn einige Vorschriften für Radler lockerer ausgelegt werden. ARAG Experten beantworten die meistgestellten Fragen zum Thema.
Ist man als Radfahrer verpflichtet, den Radweg zu benutzen, wenn es einen gibt?
Radwege müssen nicht immer benutzt werden, außer diese sind durch das entsprechende Schild - weißer Radler auf blauem Grund - gekennzeichnet. Dann besteht Radweg-Pflicht! Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen. Radfahrer in Fußgängerzonen müssen mit mindestens 15 Euro Bußgeld rechnen, beim Fahren auf Gehwegen werden mindestens zehn Euro fällig.