ARAG Verbrauchertipps rund ums Parken
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 9 August 2018Gullydeckel/Abmahnung/Wohnmobil
Gullydeckel sind kein Parkplatz!
Einem Fahrzeugführer ist es nicht erlaubt, über einem Gullydeckel auf dem Gehweg zu parken. Geregelt ist dies in § 12 Abs. 3 Nr. 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Denn nach dieser Vorschrift ist ein Parken unzulässig über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen. Dies gilt laut ARAG Experten auch dann, wenn das Parken etwa auf Gehwegen ausdrücklich freigegeben ist. Hintergrund des Verbots ist, dass der Zugang zu den unter dem Gehweg befindlichen Versorgungs-kanälen freigehalten werden soll. Wer gegen das Verbot verstößt, riskiert ein Bußgeld und das Abschleppen des Fahrzeugs.
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