EuG: Wortzeichen aus zwei Buchstaben kann als Unionsmarke eingetragen werden
Verfasser: pr-gateway on Monday, 30 April 2018EuG: Wortzeichen aus zwei Buchstaben kann als Unionsmarke eingetragen werden
Auch ein nur aus zwei Buchstaben bestehendes Wortzeichen kann als Unionsmarke eingetragen werden. Das bestätigte das EuG mit Urteilen vom 24. April 2018 (Az.: T-207/17 und T-208/17).
Unternehmenszeichen müssen die nötige Unterscheidungskraft zu den Produkten und Dienstleistungen anderer Anbieter aufweisen, damit sie als Marke eingetragen werden können und entsprechenden Markenschutz genießen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Ein Wortzeichen kann auch schon dann die notwendige Unterscheidungskraft aufweisen, wenn es nur aus zwei Buchstaben besteht, urteilte jetzt das Gericht der Europäischen Union (EuG).