Kündigung noch vor Arbeitsantritt: Das sollten Arbeitnehmer beachten
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 16 May 2018Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Manchmal kann es vorkommen, dass Arbeitgeber Arbeitnehmer noch vor Antritt der neuen Arbeitsstelle kündigen. Oft sind es betriebliche Gründe, die Arbeitgeber dazu bewegen, eine Kündigung aussprechen, zum Beispiel, wenn die vorgesehene Arbeitsstelle betriebsbedingt unerwartet wegfällt. Fraglich ist, ob Arbeitgeber die Kündigung vor Arbeitsantritt aussprechen dürfen und, wenn ja, welche Kündigungsfristen maßgeblich sind.
Entstehung eines Arbeitsverhältnisses. Für die tatsächliche Entstehung eines Arbeitsverhältnisses sind der Vertragsschluss sowie die tatsächliche Eingliederung in das Unternehmen Voraussetzung. Tatsächlich begründet wird das Arbeitsverhältnis mit dem Vertragsabschluss. Mit der Eingliederung bzw. dem tatsächlichen Arbeitsantritt wird das Arbeitsverhältnis konkretisiert. Im Arbeitsrecht wird an dieser Stelle unterschieden, da die Begründung des Arbeitsverhältnisses und die Konkretisierung in der Regel zeitlich auseinanderfallen. Ab der Eingliederung bzw. Konkretisierung gelten gegebenenfalls andere Regelungen.