FG Köln: Überhöhte Zinsen bei einem Gesellschafterdarlehen sind verdeckte Gewinnausschüttung
Verfasser: pr-gateway on Friday, 4 May 2018FG Köln: Überhöhte Zinsen bei einem Gesellschafterdarlehen sind verdeckte Gewinnausschüttung
Die Verzinsung eines Gesellschafterdarlehens kann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen und bei der Körperschaftssteuer entsprechend berücksichtigt werden.
Bei Gesellschafterdarlehen sollte darauf geachtet werden, dass der vereinbarte Zinssatz einem Vergleich mit dem fremdüblichen Zinssatz standhält. Ansonsten kann die überhöhte Verzinsung als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Das hat das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 29. Juni 2017 entschieden (Az.: 10 K 771/16).
In dem zu Grunde liegenden Fall erwarb eine GmbH im Mai 2012 sämtliche Anteile an einer anderen GmbH. Zur Finanzierung des Kaufpreises nahm die GmbH ein Bankdarlehen mit einem Zinssatz von 4,78 %, ein Verkäuferdarlehen mit einem Zinssatz von 10 % und ein Gesellschafterdarlehen bei ihrer alleinigen Gesellschafterin mit einem Zinssatz von 8 % auf. Im Gegensatz zu dem Bankdarlehen war das Gesellschafterdarlehen nachrangig und nicht besichert.