Medizinrecht, Arzthaftungsrecht und Versicherungsrecht: Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Köln
Verfasser: pr-gateway on Sunday, 13 May 2018Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung ist wichtig, um sich gegen eine regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Einzelheiten von Dr.D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht
Landgericht Köln vom 20.03.2018
Medizinrecht - Versicherungsrecht - Patientenrecht:
Erneute Prozessschlappe für DEVK - Rechtsschutzversicherung wegen verweigerter Deckungszusage, LG Köln, Az.: 24 O 247/17
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Chronologie:
Die bei der Beklagten rechtsschutzversicherte Klägerin ist durch einen ärztlichen Behandlungsfehler schwerstgeschädigt mit dauerhaftem Pflegebedarf. Nach Mandatsaufnahme sandten die Prozessvertreter der Klägerin der DEVK sämtliche entscheidungsrelevanten Informationen und Unterlagen zur Erteilung des Deckungsschutzes für ein Vorgehen gegen die Behandlerseite. Mit nicht nachvollziehbarer Argumentation verweigerte der Rechtsschutzversicherer den Deckungsschutz für eine gerichtliche Inanspruchnahme. Auch eine Vorstandsbeschwerde führte nicht zum Einlenken. Daher musste die Klägerin nunmehr gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Verfahren:
In dem Verfahren vor dem Landgericht Köln machte die Kammer kurzen Prozess und gab der DEVK eindeutig zu verstehen, dass sie für diese Angelegenheit den Deckungsschutz zu erteilen habe und zwar in vollem Umfange.