Verwirrende Verordnungen: Rauchmelderpflicht - Stand der Dinge und smarte Lösungen von tapHOME
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 21 June 2017
Seit dem ersten Januar 2017 ist sie flächendeckend da, die Rauchmelderpflicht. Zu diesem Datum hat nämlich Berlin, als letztes Bundesland, einen entsprechenden Absatz in seine Bauverordnung aufgenommen. Für Immobilienbesitzer heißt das nun: Es muss in bewohnten Gebäuden (auch Mietwohnungen) zwingend nachgerüstet werden. Zwar bieten einige Bundesländer noch Übergangsfristen innerhalb derer die Nachrüstung abgeschlossen sein soll, aber Experten raten: Je eher desto besser, denn Rauchmelder können Leben retten. Alle wichtigen Räume eines Hauses sollten damit ausgestattet sein (auch hierzu gibt es abweichende, verbindliche Vorschriften in den einzelnen Bundesländern). Wer mehr als nur den Basisschutz möchte, der sieht sich bei dieser Gelegenheit direkt nach vernetzten Modellen um - wie beispielsweise den Rauchmeldern von tapHOME. Die warnen nicht nur lautstark, sondern auch per SMS oder Telefonanruf sogar weltweit. So können selbst aus dem Urlaub heraus schnell Gegenmaßnahmen ergriffen und die Feuerwehr alarmiert werden.