GRP Rainer Rechtsanwälte Erfahrungsbericht - Erben haften für Steuerschulden
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 11 April 2018GRP Rainer Rechtsanwälte Erfahrungsbericht - Erben haften für Steuerschulden
Wer ein Erbe antritt, wird zum Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Das bedeutet, er erbt nicht nur das Vermögen, sondern übernimmt auch die Schulden. Dazu gehören auch die Steuerschulden.
In den Nachlass eines Erblassers fallen auch seine Schulden. Tritt der Erbe die Erbschaft an, übernimmt er damit auch die Schulden des Erblassers. Hat der Erblasser Steuern hinterzogen, muss der Erbe dies umgehend den zuständigen Finanzbehörden melden, um sich nicht selbst strafbar zu machen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Nach einem Erfahrungsbericht der Kanzlei zeigt sich, dass Erben oft gar nicht bewusst ist, dass der Erblasser Steuern hinterzogen hat oder ihnen nicht klar ist, dass sie selbst Steuerhinterziehung durch Unterlassen begehen, wenn sie die Steuerhinterziehung des Erblassers nicht melden.