2018: Das Jahr der E-Rechnung?!
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 20 February 2018
Kreuzlingen, Februar 2018 - Die Verpflichtung des Bundes zur Annahme und Weiterverarbeitung elektronischer Rechnungen tritt gemäß E-Rechnungs-Verordnung als erste Umsetzungsstufe der EURichtlinie 2014/55/EU am 27. November 2018 in Kraft. Eine E-Rechnung wird ab diesem Zeitpunkt von der öffentlichen Verwaltung nur dann akzeptiert, wenn sie der europäischen Norm entspricht und über das Verwaltungsportal des Bundes übermittelt wird.
Die E-Rechnung eröffnet für die Verwaltung die Möglichkeit, von den Vorzügen des elektronischen Rechnungsaustauschs zu profitieren. Diese werden auch durch die Erfahrungen in anderen Ländern der Europäischen Union belegt. Allerdings erfordert die Richtlinie 2014/55/EU vonseiten der öffentlichen Auftraggeber eine frühzeitige Projektplanung und -umsetzung.