Sind nachbarschaftliche Gefälligkeiten versichert?
Verfasser: pr-gateway on Monday, 16 April 2018
Düsseldorf, 16.04.2018 - Beim Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf. Insbesondere dann, wenn bei Gefälligkeiten wie der freundschaftlichen Umzugshilfe, dem nachbarschaftlichen Haushüten oder dem Blumengießen während der Urlaubszeit aus Versehen Schäden in beträchtlicher Höhe zu beklagen sind. Dann fragen sich Freunde und Bekannte, wer ersetzt die teure Blumenvase, die beim Umzug zu Bruch ging, wer den Wasserschaden in der Wohnung, wenn der Haushüter aus Schusseligkeit den Wasserhahn nicht geschlossen hat?
Schließlich kann sich der Geschädigte auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) berufen, das jedem Schädiger die Pflicht auferlegt, für einen Schadensersatz gegenüber dem Geschädigten zu sorgen. Wer einen Schaden verursacht, muss also dafür zurecht auch geradestehen.