DSGVO: Welches Kündigungsrisiko für Arbeitnehmer?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 7 June 2018Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Bei der Arbeit ist das Handy fast immer griffbereit, mitsamt Kamerafunktion. Für manche Arbeitnehmer ist es selbstverständlich, am Arbeitsplatz etwas abzufotografieren und per Email-Anhang oder in einer Whatsapp-Gruppe weiterzuleiten. Schon vor Anwendung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hatten Arbeitnehmer damit die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses riskiert, wenn sie damit gegen die Datenschutzbestimmungen ihres Arbeitsvertrages verstoßen hatten. Durch die DSGVO könnte es für Arbeitnehmer noch riskanter werden, die Handykamera als "Hilfsmittel" am Arbeitsplatz zu verwenden.
Wer als Arbeitnehmer gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, begeht damit regelmäßig eine Pflichtverletzung aus dem Arbeitsverhältnis. Dafür kann ihn der Arbeitgeber regelmäßig abmahnen. Wenn er diesen Pflichtverstoß wiederholt, kann er dafür regelmäßig eine verhaltensbedingte Kündigung bekommen.