OLG Frankfurt: Irreführende Werbung durch Weiterführung von Likes und Bewertungen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 27 November 2018OLG Frankfurt: Irreführende Werbung durch Weiterführung von Likes und Bewertungen
Franchise-Nehmer müssen aufpassen. Wechseln sie den Franchise-Partner können sie Likes und Sternchen, die sie gesammelt haben, nicht einfach auf das neue Unternehmen übertragen.
Viele Unternehmen nutzen heute das Internet und soziale Netzwerke, um sich darzustellen. Werden dabei positive Bewertungen wie Likes oder Sterne gesammelt, ist das natürlich ein positiver Werbeeffekt. Franchise-Nehmer müssen aber aufpassen und können die gesammelten Bewertungen im Internet nicht einfach auf das neue Unternehmen übertragen, wenn sie den Franchise-Partner wechseln. Damit könnten sie gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
Das OLG Frankfurt hat diesen Wettbewerbsverstoß bei einer Unternehmensänderung mit Urteil vom 14. Juni 2018 erkannt und die Weiterführung der Bewertungen aus dem Internet als irreführend bezeichnet (Az.: 6 U 23/17).