GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zu Insolvenz und Geschäftsführerhaftung
Verfasser: pr-gateway on Friday, 2 November 2018GRP Rainer Rechtsanwälte: Erfahrungsbericht zu Insolvenz und Geschäftsführerhaftung
Zu den Pflichten eines Geschäftsführers gehört es, rechtzeitig Insolvenzantrag für die Gesellschaft zu stellen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann er persönlich haftbar sein.
Verletzt der Geschäftsführer seine Pflichten, kann er dafür persönlich in der Haftung stehen. Zu den Pflichten des Geschäftsführers zählt auch, rechtzeitig Insolvenzantrag zu stellen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Nach einem Erfahrungsbericht der Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte fällt es häufig schwer, den Eintritt der Insolvenzreife zu akzeptieren. Oftmals ist auch nicht wirklich klar, wann der Insolvenzantrag spätestens gestellt werden muss.