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Neue TUX-Endpoint Security setzt auf KI und Machine Learning

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Neue TUX-Endpoint Security setzt auf KI und Machine Learning

Saarbrücken, 06. November 2018 - Endgeräte sind häufig nicht ausreichend abgesichert und werden damit zu einem beliebten Angriffsziel von Cyberkriminellen. Aus diesem Grund hat der deutsche Security-Anbieter TUXGUARD sein Produktportfolio erweitert: Ab Ende Februar 2019 ist die neue modulare Endpoint Security-Lösung des Herstellers verfügbar. Die Technologie setzt sowohl auf KI und Machine Learning als auch auf die bewährte Sicherheitslösung von Avira und lässt sich über das intuitiv zu bedienende neue TUX-Management Center verwalten.

Neues Start-up: Bahn-Kunden bekommen künftig Verspätungs-Prämie sofort ausgezahlt

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 Bahn-Kunden bekommen künftig  Verspätungs-Prämie sofort ausgezahlt

(Mynewsdesk) RightNow, die Gruppe hinter Geld-für-Flug.de, übernimmt LegalTech-Start-up Bahn-Buddy

Zwei Jahre nach Gründung wechselt das LegalTech-Start-up Bahn-Buddy den Besitzer: Right-Now aus Düsseldorf, ein millionenfinanziertes Unternehmen, zu dessen Mehrheitsbeteiligungen auch Europas führendes Flugstornierungsportal Geld-für-Flug.dezählt, übernimmt mit sofortiger Wirkung vollständig das Stuttgarter Fahrgastrechte-Portal Bahn-Buddy. Damit erweitert RightNow zielgerichtet sein Produktportfolio im Travel- und Mobilitäts-Segment.

Entschädigungsanspruch wird in wenigen Stunden ausbezahlt

Mit dem Erwerb von Bahn-Buddy durch die RightNow Group erfolgt zugleich eine wesentliche Ausweitung des Angebots des Fahrgastrechte-Portals: Von nun an erhält der verspätungsgeschädigte Bahn-Kunde innerhalb weniger Stunden seinen Entschädigungsanspruch ausgezahlt. Die bisherige – meist mehrmonatige – Wartezeit entfällt durch die Serviceleistung von Bahn-Buddy künftig komplett.

Umstellung auf digitales Sofort-Auszahlungsmodell

innogy und enviaM rufen den iONA Energy Insight Service ins Leben

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innogy und enviaM rufen den iONA Energy Insight Service ins Leben
Bert Lutje Berenbroek, CEO von NET2GRID: Verbraucher gewinnen Einblicke in die Nutzung und Effizienz

innogy und enviaM führen in Deutschland den iONA Energy Insight Service für alle Haushalte ein, bei denen alte Ferraris-Zähler durch neue digitale MeDa-Zähler ersetzt werden. Der deutsche Markt wartet noch auf die Installation der ersten intelligenten Zähler, und schon übertreffen innogy und enviaM mit revolutionärer Technologie von NET2GRID und Lemonbeat bei der Einführung intelligenter Zähler alle Erwartungen.

Effizientes Product Costing direkt in SAP ERP: HBPO ersetzt Excel durch PLC-COCKPIT von T.CON

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Die T.CON GmbH & Co. KG, ein SAP Gold Partner aus Plattling, hat ihr SAP-basiertes PLC-COCKPIT mit großem Erfolg bei der HBPO-Gruppe eingeführt. HBPO, Weltmarktführer bei der Entwicklung und Montage von Frontend-Modulen für Autos aller Art, kann mit diesem Add-On, das komplett in die vorhandene SAP-ERP-Landschaft integriert ist, Product-Lifecycle-Costing-Prozesse beliebig weit in die Zukunft durchführen, und zwar durchgängig IT-gestützt, standardisiert und exakt. Die Transparenz und die Qualität in den Kalkulationsprojekten steigen ebenfalls, da das PLC-COCKPIT die Möglichkeit bietet, alle Daten zentral zu verwalten.

ARAG Verbrauchertipps

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Höhere Auflagen für Online-Apotheken
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass auch verschreibungs- und apothekenpflichtige Medikamente aus der Online-Apotheke zurückgegeben werden dürfen. Für sie gilt das ganz normale Widerrufsrecht bei Online-Geschäften von 14 Tagen. In einem konkreten Fall weigerte sich eine Online-Apotheke mit der Begründung, dass ein Weiterverkauf von zurückgesandten Medikamenten nicht möglich sei. Damit seien sie vergleichbar mit verderblichen Waren, für die kein Widerrufsrecht gilt. Doch die Richter waren anderer Auffassung. Zudem müssen Internet-Apotheken kostenlose Hotlines anbieten, damit Verbraucher auch im Netz eine Informations- und Beratungsmöglichkeit nutzen können, die mit der stationären Apotheke vergleichbar ist (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 4 U 87/17).

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sport-und-gesundheit/

Paazl ermöglicht E-Commerce-Versand der Zukunft

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Paazl ermöglicht E-Commerce-Versand der Zukunft
Paazl ermöglicht E-Commerce-Versand der Zukunft

Düsseldorf, 6. November 2018 - Online einkaufen und die Ware im Geschäft um die Ecke abholen oder innerhalb eines Tages nach Hause liefern lassen. Der moderne Konsument möchte frei wählen können. Händler müssen Produkte in Zeiten der Digitalisierung und Vergleichbarkeit so schnell, flexibel und günstig anbieten wie nie zuvor. Um dies abbilden zu können, bedarf es einer Kombination aus Technologie und einem Netz aus angeschlossenen Carrieren. Mit der SaaS-Lösung Paazl ( www.paazl.com/de) stellen sich Unternehmen wie Rituals und Hunkemöller, aber auch kleine Händler für die Versandprozesse der Zukunft auf. Aktuell hat Paazl einen neuen DHL-Service für einen führenden Jeans-Hersteller angebunden. So kann dieser innerhalb kürzester Zeit ohne Zwischenlagerung über Ländergrenzen hinweg liefern.

Cybersicherheit bei M & A-Transaktionen

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Die aktuellen wirtschaftlichen und politischen Turbulenzen in einigen Staaten Europas und in der EU wirken sich nur beschränkt auf den Mergers & Acquisitions-Binnenmarkt aus: Der Transaktionswert europäischer M & A-Abschlüsse ist im ersten Halbjahr 2018 um 16 Prozent auf 509 Milliarden Euro gestiegen. Auch die Aussichten für das kommende Jahr sind durchaus positiv, denn mehr als 70 Prozent der 230 befragten europäischen Führungskräfte planen 2019 eine Unternehmenstransaktion, so die aktuelle "European M & A Outlook"-Studie von CMS und Mergermarket.

Ob Akquisition oder Ausgliederung von Unternehmensanteilen, ein entscheidender Faktor wird bei derartigen Geschäftsabschlüssen oft außer Acht gelassen: die IT-Sicherheit von Unternehmen.

Cybersicherheit wird im Vorfeld einer Transaktion zu wenig Beachtung geschenkt

Steht ein M & A-Deal an, werden bei der Due-Diligence-Prüfung zwar die wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerlichen und finanziellen Verhältnisse eines Unternehmens genauestens beleuchtet. Was jedoch oft unterschätzt wird: Der Prüfung der IT-Sicherheit sollte ebenso große Bedeutung beigemessen werden. Cyber-Risiken können den Marktwert eines Unternehmens drastisch mindern und sogar Grund für das Scheitern einer Fusion sein.

Deutsche Alzheimer Gesellschaft begrüßt Stellungnahme des Ethikrats: Zwang in der Pflege muss letztes Mittel sein

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(Mynewsdesk) Berlin, 5. November 2018. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) begrüßt die Stellungnahme des Deutschen Ethikrats zum Thema Hilfe durch Zwang im Sozial- und Gesundheitswesen. Menschen mit Demenz sind aufgrund ihrer Erkrankung besonders gefährdet, Opfer von Zwangsmaßnahmen zu werden. Viele demenzkranke Menschen sind unruhig, verkennen gefährliche Situationen oder zeigen Verhaltensweisen, die für andere Menschen schwer nachvollziehbar und anstrengend sind. Zu den häufigsten Zwangsmaßnahmen gehören das Einschließen, das Fixieren mit Bettgittern und Gurten sowie das Ruhigstellen mit Medikamenten.

BGH: Praxisklinik muss Möglichkeit der stationären Aufnahme bieten

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 Praxisklinik muss Möglichkeit der stationären Aufnahme bieten

Eine Arztpraxis darf nicht mit dem Begriff "Praxisklinik" werben, wenn sie keine Übernachtungsmöglichkeiten bietet. Das hat der BGH mit Beschluss vom 17.10.2018 bestätigt (Az.: I ZR 58/18).

Das Oberlandesgericht Hamm hatte mit Urteil vom 27. Februar 2018 bereits entschieden, dass eine Zahnarztpraxis, die ihren Patienten keine Möglichkeit zu einer auch nur vorübergehenden stationären Aufnahme bietet, nicht mit dem Begriff "Praxisklinik" werben darf und hob damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Essen auf (Az.: 4 U 161/17). Für den Verbraucher ist die Werbung irreführend, da er bei dem Begriff Klinik zumindest die Möglichkeit einer stationären Aufnahme erwartet, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Der Zahnarzt in dem zu Grunde liegenden Fall ist jedoch der Auffassung, dass der Verbraucher mit dem Begriff Klinik lediglich die Möglichkeit eines operativen Eingriffs erwarte. Da dies auf seine Praxis zutreffe, legte er Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein. Die Beschwerde hat der BGH zurückgewiesen.

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