Probezeit: Der Start in einen neuen Job
Verfasser: pr-gateway on Monday, 7 January 2019ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet die wichtigsten Fragen
Es gibt zwar keine gesetzlich festgelegte Probezeit, doch ist es mittlerweile üblich, dass am Anfang eines neuen Arbeitsverhältnisses eine Probezeit steht. Wir haben nachgefragt, was Arbeitnehmer über ihre Rechte und Pflichten während der Probezeit wissen müssen. Der Rechtsanwalt und ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer hat geantwortet.
Herr Klingelhöfer, was ist denn eigentlich die "Probezeit"?
RA Tobias Klingelhöfer: Unter einer Probezeit ist der an den Anfang eines Arbeitsverhältnisses gestellte Zeitraum der Tätigkeit zu verstehen, der zum Zwecke der Erprobung dient. Die Vereinbarung einer Probezeit innerhalb des laufenden Arbeitsverhältnisses ist hingegen unzulässig. Tritt dagegen ein Arbeitnehmer bei seinem bisherigen Arbeitgeber eine neue Stelle an, so kann grundsätzlich für diese Stelle eine Probezeit vereinbart werden. Das gilt aber nur, wenn sich die Tätigkeit so wesentlich von der vorherigen unterscheidet, dass eine solche Erprobung erforderlich ist. Dies ist letztlich immer eine Entscheidung des Einzelfalles.