Steuerhinterziehung durch Erben und Zuwendungsempfänger
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 14 February 2019
Essen - Nicht nur ein uns allseits bekannter Staatenlenker hat es mit der Schenkungssteuer nicht allzu ernst genommen...Aber Spott beiseite: Man sitzt schneller in der Falle, als man denkt. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass die Hinterziehung von Erbschaft- und Schenkungssteuer in der letzten Zeit vermehrt Gegenstand der Rechtsprechung der Strafgerichte gewesen ist. Laut Statistischem Bundesamt lag das im Jahr 2016 verschenkte und vererbte Vermögen bei rund 109 Milliarden Euro.
"Regelmäßig konnten wir feststellen, dass Personen, welche ein Schwarzgeldkonto im Ausland unterhalten, keinerlei Vorsorge für den Fall ihres Ablebens getroffen haben. Deren Erben sind dann mit der Frage konfrontiert, was sie unternehmen müssen, um sich nicht strafbar zu machen und oftmals ist es so, dass die Erben über gar keine näheren Informationen über dieses Kapital verfügen", weiß Steuerberater Roland Franz zu berichten.