Die Panne beim Baukindergeld - Teil 3
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 6 June 2019
Essen - Seit dem 18. September 2018 können Anträge für das Baukindergeld bei der KfW Bankengruppe online gestellt werden. Mit dem Baukindergeld unterstützt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Familien beim Erwerb von Wohneigentum. Aktuell informiert Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, darüber, was Antragsteller nach der Bewilligung des Baukindergeldes beachten müssen.
Solange das Baukindergeld gezahlt wird, müssen alle Belege und Nachweise über die Einhaltung und Förderbedingungen hierzu aufgehoben werden. Dazu gehören sämtliche bei der Antragstellung vorliegenden Unterlagen.
Ändert sich in der Zeit der Gewährung des Baukindergeldes die Nutzung der Immobilie, muss die KfW unverzüglich informiert werden. Dies gilt vor allem, wenn die Immobilie nicht mehr selbst bewohnt oder verkauft wird.