Kartellstrafe gegen Autobauer - Wettbewerbswidrige Absprachen beim Stahleinkauf
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 27 November 2019Kartellstrafe gegen Autobauer - Wettbewerbswidrige Absprachen beim Stahleinkauf
Bußgelder in Höhe von insgesamt ca. 100 Millionen Euro hat das Bundeskartellamt gegen drei Autobauer wegen wettbewerbswidriger Praktiken beim Einkauf von Langstahl verhängt.
Wegen wettbewerbswidriger Absprachen hat das Bundeskartellamt drei Autobauer zur Kasse gebeten und Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 100 Millionen Euro verhängt. Es handelte sich dabei nicht um Preisabsprachen im klassischen Sinn, aber um Absprachen, die den Wettbewerb für bestimmte Bestandteile des Preises ausschalteten und damit gegen Kartellrecht verstießen, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/.