Happy Birthday, Bierdose!
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 23 January 2020ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer zu Dosenpfand & Co.
Die Bierdose wird 85 Jahre alt. Die erste Blechbüchse ihrer Art kam am 24. Januar 1935 in den Handel. Daher wird jedes Jahr an diesem Tag der "Ehrentag der Bierdose" gefeiert. Was wohl passiert wäre, hätte man Bierfreunden damals erzählt, sie müssten eines Tages Dosenpfand auf ihr Lieblingsgetränk bezahlen? Sicher ist, dass sich durch die Verpackungsverordnung (VerpackV) von 1991 für Verbraucher einiges im Umgang mit Bierdosen und anderen Getränkeverpackungen geändert hat. ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet die wichtigsten Fragen.
Was ist der Unterschied zwischen Mehrweg- und Einweg-Pfand?
Tobias Klingelhöfer: Das Mehrwegpfand ist die preiswerteste und ökologisch sinnvollste Lösung. Es beträgt 15 Cent pro Flasche, für Bierflaschen sogar nur 8 Cent. Die Glas- oder Plastikflaschen werden nach dem Gebrauch gereinigt und dann in den Warenkreislauf zurückgeführt. Das Einweg-Pfand gibt es nicht nur für Flaschen. Besonders bekannt geworden ist es auch als sogenanntes "Dosenpfand". Neben Flaschen aus Kunststoff und selten auch Glas wird mit dem Einweg-Pfand auch für Getränkedosen ein Pfand erhoben. Grund für die Einführung war der Gedanke, dass mit dem Einweg-Pfand mehr Dosen und Kunststoffflaschen dem Recycling zugeführt werden können, statt im Restmüll zu landen.