Kranksein muss man sich leisten können
Verfasser: pr-gateway on Friday, 15 October 2021ARAG Experten informieren, wie sich Selbstständige im Krankheitsfall absichern können
Wer selbstständig tätig ist, lebt mit dem Risiko, plötzlich ohne Auftrag - und damit ohne Einkommen dazustehen. Auch ist Kranksein ein unangenehmes Thema für die meisten Selbstständigen. Denn während Arbeitnehmer ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld haben, schauen hauptberuflich Selbstständige finanziell in die Röhre, wenn sie sich nicht eigenständig abgesichert haben. Wie sie vorsorgen können, wissen die ARAG Experten.
Gesetzlich versicherte Selbstständige
Selbstständige, die freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, zahlen in der Regel einen Beitrag von 14 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Um ab dem 43. Tag der Krankschreibung einen Lohnersatz zu erhalten, müssen sie nach Auskunft der ARAG Experten 0,6 Prozent mehr Beitrag zahlen und eine so genannte Wahlerklärung bei ihrer Krankenkasse abgeben, in der sie erklären, dass die Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll. Wer bereits vor dem 43. Krankheitstag Krankengeld beziehen möchte, muss dafür einen entsprechenden Wahltarif abschließen. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass man für mindestens drei Jahre und auch bei einem Wechsel in eine andere GKV an die Wahlerklärung gebunden ist. In diesem Zeitraum besteht keine Möglichkeit, in eine private Krankenkasse (PKV) zu wechseln.