ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 10 May 2023Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Kein Schadensersatz bei bloßem Verstoß gegen DSGVO +++
Nach Auskunft der ARAG Experten hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DGSVO) nicht zwangsläufig zu einem Schadensersatzanspruch führt. Vielmehr müssen drei Voraussetzungen gegeben sein: ein Verstoß gegen die DSGVO, ein materieller oder immaterieller Schaden, der aus diesem Verstoß resultiert, und ein Kausalzusammenhang zwischen dem Schaden und dem Verstoß (Az.: C-300/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des EuGH.