Drachen im Sturzflug: Wer haftet bei einem Unfall?
Verfasser: pr-gateway on Friday, 4 November 2016R+V-Infocenter: Privathaftpflicht-Versicherung deckt Schäden in der Regel ab -Drachen mit sehr langen Schnüren gelten weiterhin als Luftsportgeräte
Wiesbaden, 4. November 2016. Schwungvoll durch die Lüfte: Wenn die Herbstwinde aufziehen, beginnt traditionell die Zeit der Drachenflieger. Doch die bunten Fluggeräte können hohe Geschwindigkeiten erreichen und beim Absturz ernsthafte Verletzungen oder teure Schäden verursachen. "Unfälle mit Drachen sind normalerweise über die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt - zumindest solange sie nicht höher als 30 Meter steigen können", sagt Ferenc Földhazi, Haftpflicht-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Ansonsten benötigen sie eine spezielle Absicherung.