Hyperthermie dank Spenden, wenn die Kostenerstattung durch Krankenkassen kein Regelfall ist
Crowdfunding über Spendenplattformen wie gofundme kann Kosten für Hyperthermie tragen
Aktuell berichtet die - konservative- britische Zeitung Daily Mail über die wachsende Zahl von Online-Spendenaktionen, um Krebspatienten Hyperthermie oder andere Therapien zu ermöglichen. So seien über Crowdfunding seit 2012 Jahr über 9.1 Mio. Euro (8 Mio. £ ) für 540 Projekte gesammelt worden. Die Mail schreibt über einen Vierjährigen, der an Leukämie leidet. Das National Health System zahlt nur Strahlentherapie und Chemotherapie, mit einer Überlebenschance von 25 Prozent. Crowdfunding ermögliche eine Therapie im US- Kinderkrankenhaus von Philadelphia, mit einer Chance von 60 bis 80 Prozent, so die US-Ärzte. Die Wohltätigkeitsorganisation Good Thinking kritisiert, dass große Beträge für Behandlungen aufgebracht werden, die nicht evidenzbasiert seien.
„Crowdfunding sei zum Teil auf ein Versagen der Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten zurückzuführen“, zitiert die Zeitung Prof. Gordon Rustin, Onkologe im Mount Vernon Hospital, London. „Crowdfunding is partly a result of a failure in the way doctors communicate with patients. If you say there are treatments out there but they won’t be funded, people often feel that one of those must be the one to go for.” So startete eine 56-Jährige “beliebte Bardame” in Großbritannien einen Aufruf über gofundme.com, um nach einer Chemotherapie in der deutschen Klinik Marinus am Stein eine Hyperthermie zu nutzen. In Holland setzen sich Freunde via gofundme für Geertiena ein:“ Onze enige hoop voor levensverlenging is Hyperthermie therapie.“ Auch in Deutschland steigt die Akzeptanz von Spendenplattformen. So will im Herbst 2018 der Berliner Christian seinen Darmkrebs mit Hyperthermie behandeln lassen. Ebenfalls aus Berlin kommt Veronika, die für ihre an Bauchspeichdrüsenkrebs erkrankte Mutter sammelt: „Weiterhin wurde uns von dem behandelnden Arzt die Möglichkeit der Hyperthermie Therapie erklärt, welche ermöglicht, die Lebenszeit meiner Mutter und unsere gemeinsame Zeit substanziell zu verlängern. Diese wird allerdings nur von Privatkrankenkassen übernommen.“
„Es ist gut, wenn Krankenkassen, Politik und Justiz gegenüber Hyperthermie sensibilisiert werden, wie es die Petition der Saarländischen Krebsliga gemacht hat. Manche Krankenkassen rücken Formen der Komplementärmedizin bei Krebs stärker in den Fokus“, sagt Prof. Dr. András Szász, Begründer der Oncothermie, der regionalen Form der Hyperthermie. „Dennoch werde die Leistungsübernahme durch gesetzliche Krankenversicherungen weiter kontrovers diskutiert. „Das Nikolaus-Urteil zeigt den Weg, dass auch andere Therapien bezahlt werden“.
Danach ist es gemäß Art. 2 Abs. 1 GG (allgemeine Handlungsfreiheit) und dem „Sozialstaatsprinzip nicht vereinbar, den Einzelnen unter bestimmten Voraussetzungen einer Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung zu unterwerfen und für seine Beiträge die notwendige Krankheitsbehandlung gesetzlich zuzusagen, ihn andererseits aber, wenn er an einer lebensbedrohlichen oder sogar regelmäßig tödlichen Erkrankung leidet, für die schulmedizinische Behandlungsmethoden nicht vorliegen, von der Leistung einer bestimmten Behandlung auszuschließen und ihn auf eine Finanzierung der Behandlung außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung zu verweisen“, so das Bundesverfassungsgericht. „Dabei muss allerdings die vom Versicherten gewählte Behandlungsmethode eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf versprechen.“
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