Neues zu Organspenden
Verfasser: pr-gateway on Monday, 25 March 2019ARAG Experten über das Gesetz zur Organspende, das 2019 in Kraft treten soll
Laut Bundesministerium für Gesundheit stirbt alle acht Stunden ein Mensch, der auf der Warteliste für Organspenden steht, weil kein passendes Spender-Organ gefunden wird. Gleichzeitig sank die Zahl der Spender in den vergangenen Jahren: Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) erreichte die Zahl der Organspenden 2017 ihren tiefsten Stand seit 20 Jahren. Auch wenn die Spenderzahlen 2018 zumindest leicht gestiegen sind, muss noch viel getan werden. Mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung desTransplantationsgesetzes, das in der ersten Jahreshälfte 2019 in Kraft tritt, sollen künftig mehr Leben durch eine Organspende gerettet werden.
Was darf gespendet werden?
In Deutschland ist streng geregelt, welche Organe und Gewebe gespendet werden dürfen. Nach Angaben der ARAG Experten können nach dem Tod Nieren, Leber, Herz, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm gespendet werden, sowie die Haut, Hornhaut, Augen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen.