Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 29 January 2019Betriebskosten: Vermieter dürfen Baumfällkosten nicht umlegen
Lässt ein Vermieter einen maroden Baum im Garten eines Mietshauses fällen, kann er die Kosten dafür nicht auf die Mieter umlegen. Denn: Es handelt sich nicht um regelmäßig anfallende Kosten und somit nicht um Betriebskosten der Immobilie. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin bei der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice), das Landgericht Berlin entschieden.