E-Health-Gesetz: den Datenschutz mitbedenken!
Verfasser: pr-gateway on Monday, 28 January 2019
Düsseldorf, 28.01.2019. Das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen - oder kurz: E-Health-Gesetz - möchte die digitale Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen sicherstellen. Alle Arztpraxen sollen an die neu geschaffene "Autobahn für Gesundheitsdaten", die Telematikinfrastruktur (TI), angeschlossen werden und darüber Patientendaten weitergeben. Der Stichtag hierfür ist nach derzeitigem Stand der 30.06.2019. Doch auch hierbei ist der Datenschutz zu beachten. Die Mutschke Rechtsanwaltskanzlei mbH hat sich mit dem Thema befasst und weiß, worauf sich Praxen jetzt einstellen müssen.