Shreddern Sie noch Streifen?
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 26 March 2019Dokumente mit personenbezogenen Daten gilt es mit einem IDEAL Aktenvernichter der Sicherheitsstufe P-4 oder P-5 absolut DSGVO- und DIN-konform zu shreddern.
Dokumente mit personenbezogenen Daten nur zu zerreißen oder in breite Streifen zu shreddern, genügt nicht mehr. Diese gilt es, absolut DSGVO- und DIN-konform zu schützen. Dies gelingt am besten mit einem IDEAL Aktenvernichter der Sicherheitsstufen P-4 oder P-5.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist bereits seit Ende Mai 2018 in Kraft. Trotzdem bestehen noch immer große Unsicherheiten und viele offene Fragen. Aktuellste Umfragen zeigen, dass nur der geringste Teil an Unternehmen, öffentlichen Verwaltungen, etc. auf die deutlich strengeren Vorschriften vorbereitet ist. Dies schließt auch die Ausstattung mit Aktenvernichtern in der korrekten Sicherheitsstufe ein.