Experteninterview: Ihr Recht auf Kreuzfahrten
Verfasser: pr-gateway on Friday, 3 May 2019ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer über die Regeln an Land und auf hoher See
Kreuzfahrten liegen weiterhin voll im Trend. Weltweit werden 2019 rund 30 Millionen Passagiere erwartet. Die Werften arbeiten mit Hochdruck; rund 20 große Kreuzfahrtschiffe sollen in diesem Jahr noch vom Stapel laufen. Der Boom setzt sich also fort. Bleibt die Frage, welche Rechte die Teilnehmer an einer Kreuzfahrt haben. Der ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer kennt die Antworten.
Herr Klingelhöfer, Wenn die Anreise - wie jetzt zum Beispiel durch die Germania-Insolvenz - ins Stocken gerät, wer muss dann haften?
RA Tobias Klingelhöfer: Haben Urlauber einen Germania-Flug zum Kreuzfahrtstart selbst gebucht, haben sie leider schlechte Karten und aufgrund der Gesetzeslage bedauerlicherweise keinen Anspruch auf Ersatzbeförderung. Wurde der Flug allerdings im Pauschal-Paket mit der anschließenden Kreuzfahrt gebucht, können die Reisenden den anderweitigen Transport vom Anbieter verlangen. Der muss dann für einen Ersatzflug sorgen.
Hilft eine Reiserücktrittsversicherung wenn einen so eine Pleite unterwegs erwischt?