Unterlassungserklärung: 8 Fakten, die Sie kennen sollten!
Verfasser: pr-gateway on Friday, 2 November 2018
Was ist eine Unterlassungserklärung?
Abmahnungen haben sich seit Langem zur außergerichtlichen Streitbeilegung bei Wettbewerbsstreitigkeiten bewährt.
"Herzstück" jeder Abmahnung ist die vom Abmahner beigefügte, vorformulierte Unterlassungserklärung.
Unterzeichnet sie der Abgemahnte, versichert er damit rechtsverbindlich, die beanstandete Handlung künftig zu unterlassen.
Dadurch entsteht zwischen Abgemahntem und Abmahner ein Unterlassungsvertrag - und der hat es durchaus in sich.
Warum sollte man eine Unterlassungserklärung nie ohne anwaltlichen Rat unterschreiben?
Zunächst muss man wissen: Durch die Unterschrift unter die Unterlassungserklärung kommt zwischen Abgemahntem und Abmahnendem ein sog. Unterlassungsvertrag zustande. Dieser Unterlassungsvertrag gilt mindestens 30 Jahre!
Der Abgemahnte sollte sich also darüber im Klaren sein, was er inhaltlich unterzeichnet und wozu genau er sich vertraglich verpflichtet.