Für die Zukunft gerüstet: Prokura bei Fa. Stalter
Verfasser: pr-gateway on Monday, 11 March 2019Zwei neue Prokuristen ab Februar 2019
Am 1. Februar dieses Jahres erteilte der Geschäftsführer und Inhaber der Stalter Technische Federn GmbH Wolfgang Stalter Prokura für Herrn Manuel Hoffmann und Frau Jutta Stalter-Romaschow. Die beiden Prokuristen erhalten eine umfassende Handelsvollmacht mit gesetzlich festgelegtem, grundsätzlich unbeschränktem Umfang. Als Federnspezialist liefert die Firma Stalter ein breit gefächertes Produktprogramm, unter anderem bestehend aus Zug-, Druck- und Drehfedern sowie Draht- und Stanzbiegeteilen aus verschiedensten Materialien. Das Unternehmen mit Sitz in Hockenheim feierte erst im vergangenen Jahr sein 20-jähriges Bestehen.
Hintergrundwissen zur Prokura
Eine Prokura ermöglicht es, einer oder mehreren Personen eine geschäftliche Vertretungsmacht bzw. Vollmacht zu erteilen. Gemäß § 49 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches sind Prokuristen "zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt" ermächtigt. Im Vergleich zu Handlungsbevollmächtigten dürfen Prokuristen auch branchenübergreifende Geschäfte abschließen. Die Ernennung von Hoffmann und Stalter-Romaschow ist gleichermaßen ein Zeichen des hohen Vertrauens, das beide beim Geschäftsführer und Inhaber Wolfgang Stalter genießen.
Hohe Qualität und erstklassiger Service