ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 19 December 2018Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Gastgeberdaten müssen herausgegeben werden +++
Airbnb muss Daten zu Gastgebern von vermittelten Wohnungen an die Landeshauptstadt München herausgeben. Dies hat laut ARAG das Verwaltungsgericht München mit Urteil vom 12.12.2018 entschieden und damit eine Klage der Airbnb Ireland UC abgewiesen (Az.: M 9 K 18.4553).
+++ Kein Schadensersatz wegen verlorener Prothese+++
Eine Klinik muss einer Erbengemeinschaft keinen Wertersatz für die verschwundene Zahnprothese eines verstorbenen Patienten zahlen. Ein Ersatzanspruch auf fiktiver Grundlage ohne Neuanfertigung einer Prothese sei laut ARAG abzulehnen, befand das Gericht (LG Osnabrück, AZ: 7 O 1610/18).
+++ Keine Leistung der Versicherung bei fehlender Information zum Gesundheitszustand +++
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist im Schadensfall nicht zur Leistung verpflichtet und kann laut ARAG den Versicherungsvertrag anfechten, wenn die versicherte Person bei Vertragsschluss nicht vollständig über ihren Gesundheitszustand aufgeklärt hat (OLG Oldenburg, Az.: 5 U 120/18).
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