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Industrie 4.0 Veranstaltung für Maschinen- und Anlagenbauer

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Moers, Deutschland – 12. April 2018: AR, VR und IoT Live erleben! Das bietet der Industrie 4.0 Impulsnachmittag in der Schweiz. Besucher können die neuen Technologien auf Basis von Beispielen aus der Industrie auf der Veranstaltung ausprobieren.

Die Industrie 4.0 Technologien sind auf dem Vormarsch. Virtual Reality (VR), Augmented Reality (AR) und das Internet of Things (IoT) sind nur der Anfang. Doch für die Industrie ist immer noch schwer zu entscheiden, welche neuen Technologien tatsächlich relevant sind. Oft muss man diese erst erlebt haben, um sich ein genaues Bild davon machen zu können. Genau aus diesem Grund lädt CAD Schroer erneut zu dem kostenlosen Impulsnachmittag zum Thema Industrie 4.0 Technologien für den Maschinen- und Anlagenbau ein. Dieses Mal findet er in der Schweiz im Hotel Riverside statt, das sich direkt in der Nähe der deutschen Grenze befindet.

Bereits heute realisierbare Industrie 4.0 Lösungen
Der weltweit tätige Anbieter von Engineering-, IoT-, AR-, und VR-Lösungen hat sich zum Ziel gesetzt die für die Industrie relevanten Technologien oder Techniken für seine Kunden praxistauglich zu gestalten. Die Veranstaltung zeigt den Unternehmen auf, welche Industrie 4.0 Lösungen schon heute mit überschaubaren Kosten einsetzbar und welche in der Zukunft zu erwarten sind.

Training und "Lernen im Wettbewerb" befähigen Druckernachwuchs

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Roland Krapp (2.v.r.) nimmt die Urkunde für die Heidelberger Druckmaschinen AG entgegen.

Heidelberg/Fellbach, im April 2018. - "Als Gründungsmitglied von WorldSkills Germany unterstützen wir nun schon seit zwölf Jahren die nationalen und internationalen Wettbewerbe. Das Ziel unseres Engagements ist es, junge Menschen für die Ausbildung zum Drucker oder Mediengestalter zu begeistern. Der Nachwuchs in der Druckbranche ist mitentscheidend für die Transformationsgeschwindigkeit und den nachhaltigen Erfolg der Druckereiunternehmen", unterstrich Rainer Haus, Leiter Organisations- & Personalentwicklung, Berufliche Bildung der Heidelberger Druckmaschinen AG, in einem Statement anlässlich der feierlichen Zertifizierung des Unternehmens als WorldSkills Germany-Bundesleistungszentrum für Drucktechnik. "Über die erfolgreiche Zertifizierung wollen wir einmal mehr unterstreichen, dass Heidelberg in die berufliche Bildung junger Menschen investiert und die Attraktivität der Medienberufe, auch durch die Ausbildung an modernster Drucktechnik, hoch halten möchte."

Ofenfrische Brötchen stört das Aprilwetter nicht.

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Notarielles oder eigenhändiges Testament, was ist besser?

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Notarielles oder eigenhändiges Testament, was ist besser?
Zertifizierte Testamentsvollstreckerin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz

Essen, 12. April 2018****Viele Menschen haben sich sicherlich schon einmal die Frage gestellt, was im Falle einer Testamentserrichtung nun vorteilhafter wäre: der Gang zum Notar oder die eigenhändige Errichtung zu Hause. Nicht selten hört man, insbesondere von Notaren, dass ein notarielles Testament bereits deswegen besser sei, weil man dann im Erbfall keinen Erbschein benötige, es in besondere amtliche Verwahrung genommen werde und man schlichtweg auf der sicheren Seite stehe.

Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, zertifizierte Testamentsvollstreckerin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert erklärt dazu: "Es mag zwar zutreffen, dass in den meisten Fällen ein notarielles Testament als Nachweis der Erbenstellung ausreicht, nicht zuletzt angesichts der rechtkundigen Beratung. Was jedoch ebenfalls nicht vernachlässigt werden darf ist, dass das notarielle Testament den Erbschein nicht mehr ersetzen kann, wenn sich doch Zweifel über die Erbenstellung ergeben sollten."

OKI auf der Fespa 2018 in Berlin

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OKI auf der Fespa 2018 in Berlin

OKI auf der Fespa 2018 in Berlin

Umsatzsteigernde Druck-Technologien für den grafischen Bereich

Düsseldorf, 12. April 2018 - Vom 15. bis 18. Mai 2018 stellt OKI als Gold-Partner der Fespa in Berlin sein Portfolio für den grafischen Bereich vor. Mit den vielseitigen Wide-Format-, Fünffarb-, Neontoner- und Weißtoner-Druckern können sowohl Großformat-Spezialisten, die aufmerksamkeitsstarke Innen- und Außenwerbung sowie Fahrzeug-Folierung produzieren, als auch kleinere Copy-Shops und Textildruckereien innovative Druckergebnisse von der Visitenkarte bis hin zum Baseball-Cap erzielen.

KYOCERA präsentiert das weltweit kleinste, leichteste und leistungsstärkste luftgekühlte UV-Aushärtegerät

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KYOCERA präsentiert das weltweit kleinste, leichteste und leistungsstärkste luftgekühlte UV-Aushärtegerät
Drei 80-mm-Einheiten des UV-LED Aushärtegeräts als Verbund-System

Kyocera stellte vor kurzem ein neues luftgekühltes UV-LED-Aushärtegerät vor, das nicht nur das weltweit leistungsstärkste(1), sondern auch das weltweit kleinste seiner Art ist. Die neue G5A-Serie von Kyocera eignet sich perfekt für den Einsatz in industriellen Tintendruckanwendungen, die auf Aushärtung durch ultraviolettes (UV) Licht basieren - inklusive Plakatdruck sowie durch UV-Licht aushärtende Beschichtungs- und Klebe-Prozesse.

Die von Kyocera entwickelte und geschützte Technologie liefert die weltweit höchste UV-Intensität (24 W/cm2) aller luftgekühlten Lichtsysteme für UV-Druck. Dieses Produkt setzt neue Maßstäbe in der Industrie, da es diese höchste Leistung auch noch in einem Gehäuse liefert, das gleichzeitig das weltweit leichteste und kleinste ist - bei nur etwa der halben Größe konventioneller luftgekühlter UV-Aushärtegeräte mit hoher UV-Intensität (16 W/cm2).

Geringwertige Wirtschaftsgüter

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Geringwertige Wirtschaftsgüter

(Mynewsdesk) Nürnberg, 12. April 2018: Vor dem Finanzamt sind nicht alle Anschaffungen gleich. Bei manchen betrieblichen Investitionen geht die Finanzverwaltung davon aus, dass die gekauften Gegenstände sich aufgrund ihres niedrigen Werts auch schnell abnutzen. Das sind die sogenannten geringwertigen Wirtschaftsgüter – und diese dürfen Unternehmer seit Jahresbeginn sogar bis zu 800 Euro netto Anschaffungspreis im gleichen Jahr vollständig steuerlich geltend machen. Die Neuregelung gilt erstmals für Gegenstände, die nach dem 31. Dezember 2017 angeschafft werden.

Kulinarische Mitmachreisen mit Delicanto am 21./22. April im FEZ-Berlin

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Kulinarische Mitmachreisen mit Delicanto am 21./22. April im FEZ-Berlin

(NL/8956140938) In Berlin leben mehr als 200 Nationen. Am Wochenende vom 21. bis 22. April zeigt sich die kulinarische Vielfalt der Stadt im FEZ-Berlin von 12 bis 18 Uhr bei den kulinarischen Mitmachreisen mit Delicanto. Unter dem Motto DELICANTO Hier isst die Welt lädt das FEZ gemeinsam mit der City Stiftung Berlin und My THEO e.V. unter der Schirmherrschaft des Bundestagsabgeordneten Johannes Selle, MdB, Familien mit Kindern ab vier Jahren zu einem großen Picknick im Freien ein. Vertreter in Berlin ansässiger Botschaften kommen mit kulinarischen Köstlichkeiten vorbei.

DPV und bdfj begrüßen Urteil des BGH zur Verbreitung von heimlich aufgenommenen Filmaufnahmen

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DPV und bdfj begrüßen Urteil des Bundesgerichtshofs zur Verbreitung von heimlich aufgenommenen Filmaufnahmen
Rolle des investigativen Journalismus wird gestärkt | Pressefreiheit wird stärker bewertet als Schutz von unternehmensbezogenen Interessen

Hamburg, den 12.04.2018

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rolle der Medien gestärkt: Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) darf auch weiterhin Aufnahmen aus einer Hühnerfarm ausstrahlen, obwohl diese illegal angefertigt worden sind. "Das Urteil stärkt die Rolle der Medien als Kontrollorgan der Gesellschaft", sagt Christian Laufkötter, Pressesprecher von DPV und bdfj. Im vorliegenden Fall hatte ein Zusammenschluss von Bio-Erzeugern dem MDR untersagen lassen wollen, illegal gefertigte Aufnahmen aus einem Hühnerbetrieb auszustrahlen. Die Aufnahmen wurden von einem nicht zum MDR gehörenden Aktivisten gefertigt, der sich unbefugt Zutritt zu den Stallungen zweier Betriebe der Klägerin verschafft hatte. Das Landgericht Hamburg und das Oberlandesgericht Hamburg hatten zuvor die Ausstrahlung untersagt. Der BGH hat der Revision stattgegeben und die Klage abgewiesen (Urteil vom 10. April 2018 - VI ZR 396/16).

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