Homeoffice und DSGVO
Verfasser: pr-gateway on Monday, 30 March 2020Auch im Homeoffice muss die DSGVO eingehalten werden
Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus bestimmen zurzeit nicht nur das Privatleben der Deutschen, sondern auch den Arbeitsalltag. Wenn möglich, schicken Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ins Homeoffice, um sie vor einer Ansteckung zu schützen und eine weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern oder wenigstens zu verzögern. Doch diese zweifellos sinnvolle Maßnahme wirft neue Fragen und Sicherheitslücken auf, denn natürlich muss auch im Homeoffice die DSGVO eingehalten werden.
Deshalb wollen wir Ihnen im Folgenden einen Überblick darüber geben, was Arbeitgeber beachten müssen, damit ihre Mitarbeiter nicht nur coronasicher, sondern auch datenschutzsicher im Homeoffice arbeiten können. Denn Verantwortlicher für den Datenschutz eines Unternehmens ist immer der Arbeitgeber und daran ändert sich auch nichts, wenn ein Mitarbeiter nicht im Büro, sondern an einem anderen Ort arbeitet. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die datenschutzregelnden Maßnahmen zu veranlassen hat und nicht sein Mitarbeiter.
Daten müssen auch im Homeoffice vor Missbrauch geschützt werden