ThomasLLoyd Urteile: 2. 3. 5. Cleantech - LG Osnabrück bekräftigt den Anspruch des Anlegers auf Auskunft und Auszahlung
Verfasser: pr-gateway on Monday, 12 October 2026
Anleger der 2. 3. Und 5 Cleantech, die Ihre Beteiligungen gekündigt haben sehen sich seit Jahren einer Hinhalte- und Verzögerungstaktik der Gesellschaften ausgesetzt. Ist die Kündigungsfrist abgelaufen und machen Anleger sodann Zahlungsansprüche geltend, so wird von den Gesellschaften immer wieder eingewandt, dass eine Auskunft über das Auseinandersetzungsguthaben und eine Auszahlung desselben erst erfolgen kann, wenn der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung beschlossen sei.
LG Osnabrück bekräftigt den Anspruch des Anlegers auf Auskunft und Auszahlung
Das Landgericht Osnabrück hat in einer Entscheidung Az. 7 O 3236/25 vom 24.08.2026 klargestellt, dass der Auskunftsanspruch des Anlegers am Tag nach der Beendigung fällig wird und der Anspruch des Anlegers auf Auskunft und Auszahlung unabhängig von einem vorliegenden und beschlossenen Jahresabschluss besteht.