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ThomasLLoyd Urteile: 2. 3. 5. Cleantech - LG Osnabrück bekräftigt den Anspruch des Anlegers auf Auskunft und Auszahlung

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 2. 3. 5. Cleantech - LG Osnabrück bekräftigt den Anspruch des Anlegers auf Auskunft und Auszahlung

Anleger der 2. 3. Und 5 Cleantech, die Ihre Beteiligungen gekündigt haben sehen sich seit Jahren einer Hinhalte- und Verzögerungstaktik der Gesellschaften ausgesetzt. Ist die Kündigungsfrist abgelaufen und machen Anleger sodann Zahlungsansprüche geltend, so wird von den Gesellschaften immer wieder eingewandt, dass eine Auskunft über das Auseinandersetzungsguthaben und eine Auszahlung desselben erst erfolgen kann, wenn der Jahresabschluss durch die Gesellschafterversammlung beschlossen sei.

LG Osnabrück bekräftigt den Anspruch des Anlegers auf Auskunft und Auszahlung

Das Landgericht Osnabrück hat in einer Entscheidung Az. 7 O 3236/25 vom 24.08.2026 klargestellt, dass der Auskunftsanspruch des Anlegers am Tag nach der Beendigung fällig wird und der Anspruch des Anlegers auf Auskunft und Auszahlung unabhängig von einem vorliegenden und beschlossenen Jahresabschluss besteht.

Noosha Aubel: 143.056 Euro Jahresgrundgehalt – und Potsdams Bürger sollen als Goldesel zahlen

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 143.056 Euro Jahresgrundgehalt – und Potsdams Bürger sollen als Goldesel zahlen
Noosha Aubel: 143.056 Euro Jahresgrundgehalt – und Potsdams Bürger sollen als Goldesel zahlen

Potsdam erhebt seit dem 1. Oktober Verpackungssteuer; gleichzeitig gilt eine Haushaltssperre. Bürger und Betriebe werden zusätzlich belastet, während grundlegende Aufgaben in Verantwortung der amtierenden Oberbürgermeisterin Noosha Aubel (50, parteilos) ungelöst bleiben. Das politische Signal mit Blick auf die Amtsführung von Aubel ist verheerend: Für neue Einnahmen reicht die Handlungsfähigkeit, bei maroden Straßen und notwendiger Hilfe wird sie zur offenen Frage.

Seine Majestät König Mohammed VI. legt die Prioritäten für das neue Legislaturjahr fest

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Seine Majestät König Mohammed VI. legt die Prioritäten für das neue Legislaturjahr fest

Rabat – Seine Majestät König Mohammed VI., begleitet von Seiner Königlichen Hoheit Kronprinz Moulay El Hassan und Seiner Königlichen Hoheit Prinz Moulay Rachid, hielt am Freitag, dem 9. Oktober 2026, anlässlich der Eröffnung der ersten Sitzung des ersten Legislaturjahres der 12. Legislaturperiode eine Rede vor dem Parlament.

Ein feierlicher Appell an die parlamentarische Verantwortung

Gleich zu Beginn seiner Rede beglückwünschte der Monarch die Mitglieder der Abgeordnetenkammer zu dem Vertrauen, das ihnen die Wähler entgegengebracht haben. Er betonte, dass diese Legislaturperiode in einer außergewöhnlichen Situation stattfinde, die reich an Chancen sei, die sich möglicherweise nicht wiederholen würden und die es zu nutzen gelte, um die Dynamik der Errungenschaften in den verschiedenen Bereichen fortzusetzen.

Wärmepumpen-Förderung 2027: Diese Änderungen kommen bei BEG, KfW und BAFA

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 Diese Änderungen kommen bei BEG, KfW und BAFA
Novagreen Energy Wärmepumpen Förderung 2027

Burgdorf bei Hannover, 10.10.2026 – Die Wärmepumpe bleibt ein zentraler Baustein für eine klimafreundliche und unabhängige Wärmeversorgung. Gleichzeitig steht die staatliche Förderung vor wichtigen Veränderungen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer stellt sich daher bereits heute die Frage: Lohnt sich der Heizungstausch noch 2026 oder ist es sinnvoll, auf 2027 zu warten?
Novagreen Energy aus Burgdorf bei Hannover informiert über die derzeit bekannten Entwicklungen und erklärt, worauf Hausbesitzer bei der Wärmepumpen-Förderung achten sollten.

Film zum Weltmädchentag: "Let Girls be Girls."

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Let Girls be Girls – der Aufbau für die Schulportraits

München, 11. Oktober 2026. Zum Internationalen Mädchentag der Vereinten Nationen veröffentlicht die Münchner Produktionsfirma bubu film den Kurzfilm „Let Girls be Girls.“ von Regisseurin und Kamerafrau Marie Wald. Partner der Kampagne ist die Hilfsorganisation CARE Deutschland e.V.

Der Film stellt einen gewöhnlichen Schultag dem gegenüber, was Millionen Mädchen weltweit genommen wird. Daraus leitet sich der Titel der Kampagne ab: „Every Girls deserves a School Day. Not a Wedding Day.“ – jedes Mädchen hat einen Schultag verdient, statt im Schulalter zur Hochzeit gezwungen zu werden.

ALEX BODI setzt mit CRIF auf transparente Investitionen und konsequente Geldwäscheprävention

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ALEX BODI setzt mit CRIF auf transparente Investitionen und konsequente Geldwäscheprävention
ALEX BODI setzt mit CRIF auf transparente Investitionen und konsequente Geldwäscheprävention

Der rumänische Unternehmer Alex Bodi verbindet seine aktuellen internationalen Investitions- und Wachstumspläne mit einem ausdrücklichen Schwerpunkt auf Geldwäscheprävention. Die vertragliche Zusammenarbeit mit CRIF soll eine belastbare Grundlage für die Prüfung von Kunden, Geschäftspartnern und Unternehmensverbindungen schaffen. Vorrangiges Ziel ist die kontinuierliche Einhaltung der jeweils geltenden AML-Vorschriften – und damit der Schutz seiner wirtschaftlichen Projekte vor vermeidbaren rechtlichen, finanziellen und Reputationsrisiken.

Am 21. September 2026 besprach Bodi in Potsdam bei Berlin mit Michael H. Hofmann, Geschäftsführer der CRIF Potsdam GmbH, sämtliche vertraglichen Obliegenheiten der Zusammenarbeit. Gegenstand der Kooperation sind Kunden- und Unternehmensprüfungen sowie Maßnahmen zur Geldwäscheprävention.

ADHS easy startet deutschlandweite Online-Diagnostik für Kinder und Jugendliche

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ADHS easy startet deutschlandweite Online-Diagnostik für Kinder und Jugendliche
ADHS easy Online-Praxis

Stuttgart, Oktober 2026. Mit ADHS easy ist eine neue spezialisierte Online-Praxis für die ADHS-Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen gestartet. Familien können die Diagnostik deutschlandweit und ortsunabhängig per Tele-Medizin in Anspruch nehmen. Das Angebot soll insbesondere dort eine Alternative schaffen, wo spezialisierte diagnostische Angebote schwer erreichbar oder mit langen Wartezeiten verbunden sind.

Der Bedarf ist groß. Psychische Erkrankungen und Auffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen treffen auf ein Versorgungssystem, das vielerorts bereits stark ausgelastet ist. Nach Angaben der Bundespsychotherapeutenkammer warten Kinder und Jugendliche durchschnittlich rund 28 Wochen auf einen ambulanten Therapieplatz. Auch kinder- und jugendpsychiatrische Einrichtungen berichten von zunehmendem Versorgungsdruck und unzureichenden ambulanten Anschlussmöglichkeiten.

Diensthandy und Firmen-Laptop: Was ist erlaubt?

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 Was ist erlaubt?
ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, was Arbeitnehmer wissen müssen

Mal eben die private WhatsApp-Nachricht beantworten, in der Mittagspause ein Video anschauen oder eine private App auf dem Diensthandy installieren: Solche Situationen kommen im Arbeitsalltag häufig vor. Doch Diensthandy und Firmen-Laptop gehören dem Arbeitgeber, nicht dem Arbeitnehmer. Was auf den ersten Blick harmlos wirkt, kann schnell Konsequenzen haben. ARAG Experte Tobias Klingelhöfer erklärt, worauf Beschäftigte achten sollten.

Darf ich mein Diensthandy oder meinen Firmen-Laptop eigentlich privat nutzen?
Tobias Klingelhöfer: Das kommt zunächst darauf an, was der Arbeitgeber erlaubt. Ein Dienstgerät gehört grundsätzlich dem Unternehmen. Eine private Nutzung sollte daher nicht einfach vorausgesetzt werden. Maßgeblich können beispielsweise der Arbeitsvertrag, eine Betriebsvereinbarung, IT- oder Nutzungsrichtlinien oder konkrete Anweisungen des Arbeitgebers sein. Gibt es dazu keine klare Regelung, sollten Beschäftigte lieber nachfragen, bevor sie das Gerät privat nutzen.

TKG-Novelle: BVI warnt vor Konflikten in Wohnungseigentümergemeinschaften

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 BVI warnt vor Konflikten in Wohnungseigentümergemeinschaften
BVI-Präsident Thomas Meier

Anlässlich der ersten Lesung der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am Freitag, 9. Oktober, im Deutschen Bundestag fordert der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. weitere Korrekturen am Gesetzentwurf. Zwar hat die Bundesregierung gegenüber dem ursprünglichen Referentenentwurf an wichtigen Stellen nachgebessert, das grundlegende Problem bleibt jedoch bestehen: „Der geplante Glasfaser-Vollausbau greift tief in bestehende Eigentums-, Entscheidungs- und Verwaltungsstrukturen ein, ohne für die praktische Umsetzung in Wohnungseigentümergemeinschaften ausreichend klare Regeln zu schaffen“, mahnt BVI-Präsident Thomas Meier. Bundesweit betrifft das rund 9,3 Millionen Wohnungen.

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