Auf gute Nachbarschaft: Privathaftpflicht-Versicherung unterstützt Gefälligkeitshandlungen
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 28 August 2025
Tipps für den Alltag
Coburg, 28.08.2025
Vor der Entspannung im Urlaub ist einiges zu organisieren: Wer leert den Briefkasten, wer gießt die Blumen? Oft helfen freundliche Nachbarn. Selbst den Familienhund nehmen viele Nachbarn in Pension. Doch was passiert, wenn der hilfsbereite Nachbar in der fremden Wohnung etwas kaputt macht oder der Familienhund beim Spazierengehen jemanden beißt?
Im Normalfall gilt, so die HUK-COBURG, wer einen Schaden verschuldet, muss dafür geradestehen: Wer also beim Blumengießen den Teppich ruiniert oder eine teure Vase herunterwirft, müsste zahlen. Doch keine Regel ohne Ausnahme: Schließlich erweist der Nachbar dem Urlauber einen Gefallen, um den dieser ihn gebeten hat. Wer dabei leicht fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet nicht. Die Rechtsprechung nennt das Haftungsausschluss bei Gefälligkeiten.