Weiterbildungspflicht: BVI fordert nach Kabinettsbeschluss zur Abschaffung Korrektur durch den Deutschen Bundestag
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 12 November 2025
Entgegen eindringlicher Warnungen aus der Fachwelt und mahnender Stimmen der Verbände der Immobilienwirtschaft hat das Bundeskabinett in seiner Sitzung am 5. November 2025 beschlossen, unter dem Deckmantel des "Bürokratieabbaus" die Weiterbildungspflicht für Immobilienverwalter nach § 34c Abs. 2a GewO zu streichen. Eine solche Gesetzesänderung hätte weitreichende negative Folgen für Eigentümergemeinschaften und den Verbraucherschutz.
BVI-Präsident Thomas Meier: "Die Weiterbildungspflicht hat sich seit ihrer Einführung im Jahr 2018 bewährt. Sie stellt sicher, dass der Verwalter in seiner Arbeit immer auf aktueller Rechtsgrundlage entscheidet und damit für die Eigentümergemeinschaft nach bestmöglichem Wissen handelt. Die Begründung der Abschaffung mit einem vermeintlichen "Bürokratieabbau" ist fadenscheinig. Vielmehr ist angesichts der stetig steigenden rechtlichen und technischen Anforderungen im GdWE-Bereich und komplexer werdender Prozesse Weiterbildung unerlässlich."