BFH zu Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsdarlehen
Verfasser: pr-gateway on Monday, 28 March 2022BFH zu Teilwertzuschreibung bei Fremdwährungsdarlehen
Nach Urteil des Bundesfinanzhofs kann der höhere Ansatz einer Verbindlichkeit aus einem Fremdwährungsdarlehen in der Steuerbilanz unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein (Az.: IV R 18/18).
Wechselkursschwankungen gleichen sich über einen längeren Zeitraum in der Regel wieder aus. Es kann jedoch auch sein, dass sich das Wechselkursverhältnis zwischen Euro und einer Fremdwährung dauerhaft ändert und der Euro an Wert verliert. Dies war z.B. beim Euro und Schweizer Franken der Fall. Dann ist nach Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Juni 2021 der höhere Ansatz einer Verbindlichkeit aus einem Fremdwährungsdarlehen zulässig, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte.
In dem Verfahren vor dem BFH hatte ein Unternehmen 1999 ein Fremdwährungsdarlehen in Schweizer Franken in Höhe von umgerechnet rund 511.000 Euro (821.240 Schweizer Franken) aufgenommen. Zur Umschuldung des Darlehens nahm das Unternehmen im August 2006 ein weiteres Fremdwährungsdarlehen über 821.240 CHF auf. Nach dem Umrechnungskurs dieses Tages betrug der Rückzahlungsbetrag 520.140 Euro.