Meldepflicht für Registrierkassen und andere elektronische Kassensysteme
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 21 August 2025
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, weist darauf hin, dass es für Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen, jetzt ernst wird. Nachdem sie lange Jahre eine Schonfrist erhalten haben, müssen sie diese ab dem 01.01.2025 beim Finanzamt melden. Für die Meldung gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 31.Juli 2025.
Geltungsbereich: Die Meldepflicht betrifft alle elektronischen Kassensysteme und ähnliche Aufzeichnungssysteme, die in Unternehmen eingesetzt werden.
Fristen: Ab wann gilt die Meldepflicht für Kassensysteme in Friseursalons?