Kanzlei Menaker übernimmt Verteidigung bei Nord-Stream
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 20 November 2025Berliner Kanzlei legt Beschwerde gegen deutschen Haftbefehl ein.
Die Berliner Kanzlei Menaker hat im Ermittlungsverfahren gegen den ukrainischen Staatsbürger Serhii K. die Verteidigung übernommen und beim Bundesgerichtshof Beschwerde gegen den deutschen Haftbefehl eingelegt.
Der Fall gilt als einer der derzeit brisantesten sicherheits- und völkerrechtlichen Strafkomplexe Europas: Er steht im Zusammenhang mit den Ermittlungen zur Sprengung der Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee im Jahr 2022 und berührt Fragen nach staatlicher Verantwortung, internationaler Gerichtsbarkeit und funktioneller Immunität.
Die Verteidigung führt an, dass eine strafrechtliche Verfolgung des vorgeworfenen Sachverhalts nach den Grundsätzen des Völkerrechts ausgeschlossen ist, da der Vorwurf nicht als private oder individuelle Tat, sondern als Teil staatlich-hoheitlichen Handelns zu bewerten ist. Nach Auffassung der Anwältinnen liegt eine funktionelle Immunität im Sinne des Völkerrechts vor - also ein Verfahrenshindernis, das eine deutsche Strafverfolgung ausschließt.