Rechte und Pflichten von Zeugen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 29 September 2015ARAG Experten erklären, was passiert, wenn man als Zeuge in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen gerät
Durch Fernsehkrimis entsteht oft der Eindruck, dass Zeugen für die Ermittler meist nicht mehr sind, als willige, unbedarfte Stichwortgeber, die verpflichtet sind, eine Aussage zu machen. Doch das ist nicht der Fall. Oft genug geraten Zeugen selbst in den Fokus strafrechtlicher Ermittlungen, ohne ein direkter Tatverdächtiger zu sein. Für diesen Fall sollte man seine Recht und Pflichten als Zeuge kennen.
Gegen den besten Freund aussagen?
Es gibt genügend Konstellationen, in denen ein Zeuge vielleicht lieber nichts sagen will. Wenn beispielsweise ein Nachbar oder der beste Freund einer Straftat bezichtigt wird. Will man da der Polizei zwischen Tür und Angel wirklich gleich alles erzählen, was man möglicherweise weiß oder ahnt? Kooperation ist natürlich gut. Aber eben keine Pflicht - und genau das wissen nur die allerwenigsten. Die ARAG Experten verweisen daher auf die Strafprozessordnung. Danach muss niemand mit Polizeibeamten sprechen. Weder an einem eventuellen Tatort noch zu Hause oder auf der Wache. Das alles gilt auch für Kinder, denn das Alter spielt keine Rolle.