Offene Immobilienfonds: Beim Übergang auf die Depotbank zahlen die Anleger drauf
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 3 November 2015Offene Immobilienfonds: Beim Übergang auf die Depotbank zahlen die Anleger drauf
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/immobilienfond... Anleger zahlen bei offenen Immobilienfonds, die abgewickelt werden, ggfs. doppelt drauf. Denn wenn die Immobilien an die Depotbank übergehen, wird nochmals Grunderwerbssteuer fällig.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Vielen Anlegern offener Immobilienfonds (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/immobilienfond...), die sich in Abwicklung befinden, ist nicht klar, dass ihnen nicht nur bei der Auflösung des Fonds Verluste drohen, sondern auch beim Übergang der Immobilien auf die Depotbank. Dann hält der Staat die Hand auf und verlangt nochmals Grunderwerbssteuer, so wie das bei einem Eigentümerwechsel üblich ist.